Der Antragsteller veröffentlicht jährlich mindestens folgende Informationen:
- Power Usage Effectiveness (PUE) gemäß DIN EN 50600-4-2
- Cooling Efficiency Ratio (CER) gemäß DIN EN 50600-4-7
- Energy Reuse Factor (ERF) gemäß DIN EN 50600-4-6
- Water Usage Effectiveness (WUE) gemäß DIN EN 50600-4-9 (ggf. Normentwurf)
Ausnahme: Der Antragsteller kann auf die Veröffentlichung einer oder mehrerer dieser Kennzahlen verzichten, wenn durch deren Veröffentlichung eine Gefährdung der öffentlichen oder nationalen Sicherheit zu befürchten ist.
Nachweis
Der Antragsteller bestätigt die Einhaltung dieser Anforderung und nennt den Ort der Veröffentlichung (z.B. Internet-Adresse) in Anlage 1 und 2 zum Vertrag. Für den Fall, dass die Ausnahme in Anspruch genommen wird, begründet der Antragsteller dies gegenüber dem Auditor.