3.2.1 Messkonzept technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Mehrere Anforderungen dieses Umweltzeichens setzen ein Monitoring der eingesetzten Technik und die Messung mehrerer Parameter voraus. Die Berechnung der Kennzahlen PUE, CER, ERF und WUE (siehe Abschnitt 3.2.5) muss auf Messwerten beruhen, die innerhalb des Rechenzentrums erhoben werden und die durch einen externen Auditor nachvollziehbar sind.

Zur Antragstellung muss ein Anlagenschema des Rechenzentrums für elektrische Energie und Kälte vorgelegt werden, in dem die Messpunkte bzw. Zähler zur Erfassung der erforderlichen Daten dargestellt werden. Die Systemkomponenten des Rechenzentrums, die im Anlagenschema enthalten sein müssen, die Anordnung der Messpunkte und deren Bezeichnung sollen sich dabei an Abbildung 1: Messkonzept elektrische Energie und

Abbildung 2: Messkonzept Kälte im Anhang A dieses Vergabedokuments orientieren.

Das Messkonzept muss folgende Informationen beinhalten:

  • Block- oder Anlagenschemata für Strom und Kälte,
  • Benennung der Messpunkte oder Zähler in den Block- oder Anlagenschemata,
  • Beschreibung der Berechnungen der Kennzahlen PUE, CER, ERF und WUE unter Angabe der Messpunkte oder Zähler.

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und legt als Anlagen 3.2 und 3.3 Anlagenschemata vor, in denen die relevanten Messpunkte eingezeichnet sind und mit deren Hilfe der Auditor nachvollziehen kann, wie die erforderlichen Daten erhoben wurden.


A.1 Messkonzept

Abbildung 1: Messkonzept elektrische Energie

Abbildung 2: Messkonzept Kälte