3.1.2 Energieeffizienzbericht bei Antragstellung

Bei der Antragstellung muss ein Energieeffizienzbericht vorgelegt werden, der den aktuellen technischen Zustand des Rechenzentrums erfasst. Der Energieeffizienzbericht muss darüber hinaus dokumentieren, dass alle Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten, eingehalten werden. Die für die Erstellung des Energieeffizienzberichtes erforderlichen Informationen sind in der Dokumentenvorlage in Anlage 2 aufgeführt.

Nachweis

Der Energieeffizienzbericht muss durch einen der in Anlage B (Liste der Auditoren) benannten Auditoren geprüft werden. Der Auditor muss anhand eines Gutachtens bestätigen, dass die in Anlage 2 abgefragten Informationen vollständig und mit hoher Plausibilität angegeben wurden.