3.3.5 Ausblick auf zukünftige Anforderungen an IT-Betreiber

Die Effizienz der IT-Technik stellt den wesentlichen Hebel dazu dar, Rechenzentren insgesamt effizienter zu gestalten. Bei der zukünftigen Überarbeitung des Umweltzeichens für Rechenzentren werden daher voraussichtlich weitere Effizienzanforderungen an die IT formuliert. Zusätzlich werden voraussichtlich weitere Kriterien eingeführt, die eine ressourcenschonende Unternehmenspraxis beschreiben.

Nachfolgend wird ein Ausblick auf zukünftige Anforderungen gegeben. IT-Betreiber sind bereits jetzt dazu eingeladen, diese Kriterien zu implementieren und auf Praxistauglichkeit hin zu überprüfen. Die Einhaltung ist bislang noch freiwillig.

  • Für mindestens 10 repräsentativ ausgewählte Server ermittelt der IT-Betreiber Wochenkurven der CPU-Auslastung auf Basis von mittleren Stundenwerten (pro Server insgesamt 7d * 24h = 168 Werte pro Woche) und schreibt diese während der Vertragslaufzeit fort.
  • Zusätzlich zur mittleren monatlichen CPU-Auslastung aller Server (vgl. Abschnitt 3.3.2) ermittelt der IT-Betreiber geeignete Metriken und Messwerkzeuge für das Monitoring der GPU-Auslastung (Graphics Processing Unit) und erfasst die mittlere monatliche GPU-Auslastung aller Server.
  • Für mindestens 10 repräsentativ ausgewählte Server ermittelt der IT-Betreiber monatlich die Kennzahl Server Idle Energy Coefficient (SIEC). Der SIEC beschreibt das Verhältnis der vom Server im Idle-Modus verbrauchten Energie zum Server-Gesamtenergieverbrauch. Weitere Informationen zu dieser Kennzahl befinden sich im Anhang E.
  • Als qualitative Erweiterung des Energiemanagements (vgl. Abschnitt 3.1.1) wird ein Umweltmanagement eingeführt, dass neben den Energieströmen auch Abfallströme (z.B. IT-Technik, Kabel, Batterien, Papier) und andere umweltrelevanten Prozesse des RZ-Betriebs einbezieht.
  • Die Bundesregierung plant derzeit die Errichtung eines Effizienzregisters für Rechenzentren. Sofern dieses Register bei der nächsten Überarbeitung eingeführt ist, sollen die Transparenzanforderungen gemäß Abschnitt 3.2.5 (PUE, CER, ERF und WUE) auf dieses Register verweisen und dort eine Veröffentlichung der Werte einfordern.
  • Die Anforderungen an die Abwärmenutzung sind in den vorliegenden Vergabekriterien bewusst sehr zurückhaltend formuliert. Bei der nächsten Überarbeitung wird erwartet, dass konkrete Mindestanforderungen an die Abwärmenutzung (ERF-Wert) gestellt werden.