3.1 Anforderungen für alle Antragsteller

Die in diesem Abschnitt aufgeführten Anforderungen müssen von allen Antragstellern erfüllt werden, unabhängig davon, ob sie die Verantwortung für den Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) oder der Informationstechnik (IT) tragen.