3.1.1 Energiemanagementsystem

Der Antragsteller bestätigt, dass er für das Rechenzentrum oder für den Teilbereich, den er verantwortet, über ein Energiemanagementsystem verfügt. Dieses soll in Anlehnung an DIN EN 50600-3-1, DIN EN ISO 50001[1] oder an EMAS III[2] erfolgen.

Das Energiemanagementsystem muss mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Es gibt eine schriftlich fixierte Energiestrategie.
  • Die Zuständigkeiten zur Optimierung der Energienutzung sind klar geregelt.
  • Es wurde ein Messkonzept zum Monitoring von Effizienzkennzahlen umgesetzt.
  • Es gibt definierte Effizienzsteigerungsziele und deren Erreichung wird überprüft.
  • Energiesparmaßnahmen werden bereichsübergreifend (soweit zutreffend: IT-Beschaffung, IT-Betrieb, Gebäudemanagement, Energie Controlling, Einkauf und ggf. Vertrieb) betrachtet und entwickelt.
  • Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zur Optimierung der Energienutzung ist vorhanden.
  • Bei allen Neuanschaffungen von Geräten, Anlagen und dessen Komponenten werden deren Lebenszykluskosten („total cost of ownership“) berechnet und bei der Einkaufsentscheidung angemessen berücksichtigt.
  • Bei Neuanschaffungen werden, wenn vorhanden, die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (z.B. Blauer Engel DE-UZ 213 für Server und Speichersysteme) oder vergleichbare Umweltkennzeichnungen (z.B. Energy Star, TCO Certified, oder EPEAT) bei der Einkaufsentscheidung angemessen berücksichtigt.

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und dokumentiert das Energiemanagementsystem mit spezifischen Informationen zu den oben genannten Punkten in Anlage 3.1.

[1]    DIN EN ISO 50001: Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

[2]    Verordnung (EG) Nr. 121/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Nov. 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung: ABl. EG Nr. L 342, S. 1, 22.12.2009