3.2.6 Anforderungen an RZ-Dienstleister

Vermietet ein RZ-Betreiber IT-Fläche oder IT-Hardware im Rechenzentrum an eine oder mehrere juristische Personen (beispielsweise an Co-Location-Kunden, Hosting-Kunden) oder stellt diese Externen anderweitig zur Verfügung (beispielsweise Überlassung von IT-Fläche oder IT-Hardware im Rahmen von Kooperationsverträgen), dann gelten für den Antragsteller zusätzlich die nachfolgenden Anforderungen 3.2.6.1, 3.2.6.2 und 3.2.6.3. Zur Unterscheidung wird der RZ-Betreiber in diesen Abschnitten „RZ-Dienstleister“ genannt, die vertraglich verbundenen IT-Betreiber werden „IT-Kunden“ genannt.