3.2.2 Monitoring Energie, Klima und Wasser

Der Zeichennehmer muss ein Monitoring durchführen, in dem kontinuierlich über das ganze Jahr Messungen zur elektrischen Leistung und des Energiebedarfs der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums erfasst und ausgewertet sowie der Kälte- und Wasserbedarf ermittelt werden. Hierfür sind mindestens die Messpunkte (MP) gemäß dem Messkonzept (siehe Abschnitt 3.2.1) regelmäßig zu messen.

Folgende Werte müssen durch das Monitoring mindestens monatlich ermittelt werden:

  • Strombedarf RZ gesamt (MPEVU + MPEE + MPNEA) [kWhel]
  • Strombedarf IT (MPIT2) [kWhel][1]
  • Strombedarf Kühlsystem (MPKS) [kWhel]
  • Strombedarf Sonstiges (MPSo) [kWhel] (z.B. Sicherheitstechnik, Beleuchtung)
  • Elektrische Energie aus Eigenerzeugung (z.B. PV-Anlage) (MPEE) [kWhel]
  • Erzeuge Kälte (MPKE) [kWhth]
  • Wärmeabfuhr (MPRZ) [kWhth]
  • Genutzte Abwärme (MPAn) [kWhth]
  • Trinkwasserverbrauch von Kälteanlagen mit Verdunstungskühlung [m³]
  • Beschreibung der Nutzung von anderen Wasserquellen (z.B. Regenwasser, Brunnenwasser, Flusswasser) mit ungefähren Mengenangaben [m³]
  • Sonstiger nicht-elektrischer Energieverbrauch und Brennstoffart (z.B. Brennstoffverbrauch der Netzersatz­anlage, Nutzung von Fernwärme oder Fernkälte)

Hinweis: Sofern die oben genannten Themen für das Rechenzentrum nicht zutreffen (z.B. Eigenerzeugung, Trinkwasserverbrauch, Brennstoffverbrauch) können die jeweiligen Werte zu null gesetzt werden.

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und legt als Anlage 3.4 eine tabellarische Darstellung vor, die die oben genannten Werte mindestens für den Zeitraum von 12 Monate vor Antragstellung enthält. Während der Vertragslaufzeit des Umweltzeichens führt der Antragsteller diese Tabelle fort und legt sie zur Abschlussevaluation vor.

[1]    Summe aller abgerechneten Strombedarfe bei den Kunden und dem Strombedarf für den Betrieb von Informationstechnik in der Verantwortung des Colocation-Anbieters (z.B. IT für Monitoring, GLT, etc.).