3.3.3 Mindestauslastung von Servern

Die im Rechenzentrum eingesetzten Server müssen im Durchschnitt über einen Zeitraum von 12 Monaten eine mittlere CPU-Auslastung von mindestens 20 Prozent erreichen:

  • ITEUSV ≥ 20%

Eine Erläuterung der Mittelwertberechnung befindet sich in Anhang D dieses Vergabedokuments.

Ausnahme 1: Von der Erfassung des ITEUSV-Wertes über einen Messzeitraum von zwölf Monaten sind Rechenzentren ausgenommen, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung weniger als 15 Monate zurückliegt. Diese neuen Rechenzentren können den ITEUSV auch ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme messen. Der Messzeitraum muss dabei mindestens einen ganzen Monat betragen.

Ausnahme 2: Von der Erfassung des IT Equipment Utilization for Servers (ITEUSV) sind solche Server ausgenommen, für die die Norm ISO/IEC 30134-5 nicht anwendbar ist, beispielsweise weil die überwiegende elektrische Last auf den Servern nicht durch enthaltene CPUs, sondern durch GPUs (Graphics Processing Units) erzeugt wird.

Nachweis:

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und nennt den Wert der mittlere CPU-Auslastung über den Zeitraum von 12 Monaten (ITEUSV) im Energieeffizienzbericht in Anlage 2. Er dokumentiert die über alle Server gemittelten Monatswerte zur Ermittlung des ITEUSV als Datenreihe in Anlage 4.3 zum Energieeffizienzbericht.

Wird bei Antragstellung von der Ausnahme 1 Gebrauch gemacht, so muss der Antragsteller spätestens 15 Monate nach Inbetriebnahme des Rechenzentrums die Messwerte zur Ermittlung des ITEUSV für einen Bilanzzeitraum von zwölf Monaten als aktualisierte Anlage 4.3 entsprechend den oben genannten Messregeln der RAL gGmbH ergänzend vorlegen. Wird von Ausnahme 2 Gebrauch gemacht, so muss der Antragsteller die Server-Architektur der betroffenen Server benennen und gegenüber dem Auditor darlegen, dass die Norm ISO/IEC 30134-5 für diese nicht anwendbar ist.