3.2.3 Inventarliste Kältetechnik und Energieversorgung

Der Antragsteller legt eine Inventarliste vor, in der die im Rechenzentrum eingebauten Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) aufgelistet sind.

Die Inventarliste muss mindestens folgende Komponenten und deren wesentlichen Eigenschaften beinhalten:

  • Komponenten der Kältetechnik
  • USV-Anlagen
  • Elektrische Schaltanlagen
  • Netzersatzanlagen (inkl. Treibstofflager)

Bei Neuanschaffungen schreibt der Zeichennehmer die Inventarliste fort und dokumentiert in dieser den aktuellen Bestand.

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und legt als Anlage 3.5 zum Energieeffizienzbericht eine Inventarliste vor, in der die im Rechenzentrum verbauten Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) aufgelistet sind.