3.2.6.1 Informationspflichten gegenüber IT-Kunden

Der RZ-Dienstleister verpflichtet sich dazu, seinen IT-Kunden ab einer vertraglich vereinbarten elektrischen IT-Spitzenlast von 5 Kilowatt pro IT-Kunde regelmäßig, mindestens monatlich, Auskunft über die verbrauchte elektrische Energiemenge und die elektrische Spitzenlast der vom jeweiligen IT-Kunden genutzten Informationstechnik zu geben:

  • IT-Stromverbrauch [kWhel]
  • Elektrische IT-Spitzenlast [kWel]

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und beschreibt im Energieeffizienzbericht in Anlage 2, in welcher Form er die IT-Kunden informiert werden und belegt dies gegenüber dem Auditor anhand einer beispielhaften Kundeninformation in Anlage 3.7 zum Energieeffizienzbericht.