Als Beitrag zur Reduktion der Flächenversiegelung soll das Rechenzentrum eine möglichst hohe Flächeneffizienz aufweisen. Der Antragsteller nennt im Energieeffizienzbericht als Information zu seiner Flächeneffizienz folgende Kennwerte:
- IT-Gesamtleistung pro Bruttogrundfläche (BGF) [kWel/m²BGF]
- IT-Gesamtleistung pro bebaute Fläche (BF) [kWel/ m²BF]
- IT-Gesamtleistung pro IT-Fläche (ITF) [kWel/m²ITF]
Die Begriffe „IT-Gesamtleistung“, „Bruttogrundfläche (BGF)“, „bebaute Fläche (BF)“ und „IT-Fläche (ITF)“ sind im Abschnitt 1.3 Begriffsbestimmungen definiert.
Ausnahme: Nutzt der RZ-Betreiber für das Rechenzentrum und dessen Verwaltung nur Teile eines Gebäudes, beispielsweise als Mieter eines durch mehrere Parteien genutzten Gewerbegebäudes oder als Abteilung eines übergeordneten Unternehmens oder einer Behörde, so kann die Flächeneffizienz mit folgenden Kennwerten angegeben werden:
- IT-Gesamtleistung pro genutzte Fläche (NF) [kWel/m²NF]
- IT-Gesamtleistung pro IT-Fläche (ITF) [kWel/m²ITF]
Die „genutzte Fläche (NF)“ ist dabei die für den Betrieb und die Verwaltung des Rechenzentrums in Anspruch genommene Fläche, die sich beispielsweise aus dem Mietvertrag des RZ-Betreibers oder sinngemäß aus einer vergleichbaren Nutzungsvereinbarung ergibt.
Nachweis
Der Antragsteller bestätigt die Einhaltung der Anforderungen in den Anlagen 1 und dokumentiert die Kennzahlen und ihre Eingangsgrößen im Energieeffizienzbericht in Anlage 2.