3.2.11 Elektrische Schaltanlagen

Elektrische Schaltanlagen, die im Verantwortungsbereich des RZ-Betreibers betrieben werden, die nach dem 1.1.2023 installiert wurden, dürfen nicht das stark treibhauswirksame Gas Schwefelhexafluorid (SF6) als Isoliermedium enthalten.

Nachweis

Der Antragsteller bestätigt die Einhaltung der Anforderung in den Anlagen 1 und 2.