3.2.6.3 Beratungsangebot zur Steigerung der Energieeffizienz

Der RZ-Dienstleister muss seine IT-Kunden über Möglichkeiten der Energieeinsparung informieren und bei deren Umsetzung unterstützen.

Die Beratung kann sich beispielsweise auf die Auswahl energieeffizienter Informationstechnik, die Konsolidierung von IT-Leistung, die Reduzierung von Lastspitzen, die optimale Auslastung bestehender Ressourcen oder die Einführung von Energiemonitoring-Systemen beziehen.

Der RZ-Dienstleister muss hierzu seinen Kunden bzw. Vertragspartnern entsprechende Informationen anbieten (z.B. Informationsbroschüren, Workshops, Video-Tutorials usw.).

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und beschreibt im Energieeffizienzbericht in Anlage 2 und Anlagen 3.8, welche Informationsangebote er seinen IT-Kunden macht.