Die Anforderungen in Abschnitt 3.2 „Anforderungen an RZ-Betreiber“ müssen von Betreibern von technischer Gebäudeausrüstung (TGA) in Rechenzentren erfüllt werden.
Die Anforderungen in Abschnitt 3.2 „Anforderungen an RZ-Betreiber“ müssen von Betreibern von technischer Gebäudeausrüstung (TGA) in Rechenzentren erfüllt werden.