Der Antragsteller legt eine Inventarliste vor, in der die im Rechenzentrum eingebauten Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) aufgelistet sind.
Die Inventarliste muss mindestens folgende Komponenten und deren wesentlichen Eigenschaften beinhalten:
- Komponenten der Kältetechnik
- USV-Anlagen
- Elektrische Schaltanlagen
- Netzersatzanlagen (inkl. Treibstofflager)
Bei Neuanschaffungen schreibt der Zeichennehmer die Inventarliste fort und dokumentiert in dieser den aktuellen Bestand.
Nachweis
Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 zum Vertrag und legt als Anlage 3.5 zum Energieeffizienzbericht eine Inventarliste vor, in der die im Rechenzentrum verbauten Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) aufgelistet sind.