3.1.3 Energieeffizienzbericht zur Abschlussevaluation

Der Zeichennehmer muss spätestens 6 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit einen aktualisierten Energieeffizienzbericht vorlegen, in dem die Einhaltung der Anforderungen während der Vertragslaufzeit dokumentiert ist. Der Berichtszeitraum muss mit dem Beginn der Vertragslaufzeit starten und darf frühestens 9 Monate vor Vertragsende enden. Der Energieeffizienzbericht zur Abschlussevaluation besteht im Wesentlichen aus den Informationen, die während der Vertragslaufzeit gesammelt wurden (Ergebnisse des Monitorings, Dokumentation neu beschaffte Technik, aktualisierte Inventarlisten). Die bereitgestellte Vorlage in Anlage 2 ist zu berücksichtigen.

Eine erneute Vergabe des Umweltzeichens (bei veränderter Vergabegrundlage) für das gleiche Rechenzentrum ist nur dann möglich, wenn der Energieeffizienzbericht zur Abschlussevaluation vorgelegt wurde.

Der Energieeffizienzbericht zur Abschlussevaluation kann zugleich als Antragsbestandteil zur Beantragung eines neuen Umweltzeichens herangezogen werden. Neu hinzu gekommene Anforderungen müssen dann entsprechend in den Bericht integriert oder die aktualisierte Berichtsvorlage verwendet werden.

Nachweis

Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Energieeffizienzbericht als aktualisierte Anlage 2 bei der RAL gGmbH einzureichen. Wird eine neue Zeichenvergabe angestrebt, ist dieser Energieeffizienzbericht ebenfalls Bestandteil der unabhängigen Überprüfung durch den Auditor.