Der Antragsteller legt eine Inventarliste vor, in der die im Rechenzentrum verbauten IT-Komponenten aufgelistet sind.
Die IT-Inventarliste muss mindestens folgende IT-Komponenten und deren wesentlichen Eigenschaften beinhalten:
- Server,
- Speichersysteme,
- Netzwerkgeräte.
Bei Neuanschaffungen schreibt der Zeichennehmer die Inventarliste fort und dokumentiert in dieser den aktuellen Bestand.
Nachweis
Der Antragsteller bestätigt die Einhaltung der Anforderung in Anlage 1 und legt als Anlage 4.1 zum Energieeffizienzbericht eine IT-Inventarliste vor, in der die im Rechenzentrum verbauten Komponenten aufgelistet sind. Während der Vertragslaufzeit führt der IT-Betreiber die IT-Inventarliste fort und legt diese am Ende der Vertragslaufzeit zusammen mit dem Energieeffizienzbericht zur Abschlussevaluation als aktualisierte Anlage 4.1 vor (vgl. Abschnitt 3.1.3).