Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung RZ-Beratung

Für die Erbringung einer Beratungsleistung im Rahmen der Beratungsförderung Blauer Engel Rechenzentren erstellen Rechenzentrumsberater Angebote auf Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Förderfähige Beratungsleistungen müssen durch Rechenzentrumsberater erbracht werden, die an einer entsprechenden Schulung des Umweltbundesamtes teilgenommen haben und von diesem als Blauer Engel Berater zugelassen wurden. Die aktuelle Liste zugelassener Berater ist auf dieser Webseite abrufbar: www.be-rechenzentren.de/beraterliste.

Im Angebot des Rechenzentrumsberaters ist darzulegen:

  • Kostenkalkulation (Aufwand mit einem Stunden- oder Tagessatz)
  • Zeitplanung mit Arbeitsschritten bis zur Vorlage des Beratungsberichts
  • Projektspezifische Beratungsthemen (z.B. Energiemonitoring, Kälteanlagen, Abwärme)
  • Anzahl und geplante Inhalte von Schulungen oder Workshops, die zu einer Qualifizierung für das Umweltzeichen beitragen

Im Ergebnis der Beratungsleistung muss durch den Berater dem Rechenzentrumsbetreiber ein Beratungsbericht vorgelegt werden, der mindestens die nachfolgenden Inhalte abdeckt und entsprechend strukturiert ist.

Inhalte des Beratungsberichts

Der Rechenzentrumsberater stellt allgemeine Informationen zum Rechenzentrum zusammen und ermittelt über die Verantwortungsbereiche des Rechenzentrumsbetreibers den Geltungsbereich des Umweltzeichens DE-UZ 228 für dieses Rechenzentrum.

  • Leistungsangaben
  • Flächenangaben
  • Verfügbarkeitsklasse
  • Betriebskonzept
  • Verantwortungsbereiche des RZ-Betreibers

2. Überprüfung der Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel

Der Berater ermittelt die jeweiligen Werte und Eigenschaften des Rechenzentrums und überprüft, ob diese die Mindestanforderungen des Umweltzeichens (DE-UZ 228) erfüllen.

  • Power Usage Effectiveness (PUE)
  • Energieeffizienz des Kühlsystems (JAZ)
  • Halogenfreie Kältemittel
  • SF6 freie Schaltanlagen
  • Wirkungsgrad USV-Anlagen
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Vorhandensein eines Energiemanagementsystems
  • Voraussetzungen für das Monitoring von Strom, Wasser, IT-Last
  • Mindestauslastung von Servern
  • Prüfung von Informationen und Anreizen zum Energiesparen für Co-Location-Kunden

3. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Zielerreichung

  • Ausgehend von den festgestellten Defiziten, die einer Kennzeichnung mit dem Umweltzeichen entgegenstehen, erstellt der Berater einen Maßnahmenkatalogs zur Zielerreichung.
  • Die Maßnahmen sind fallabhängig und sollen mit einer Schätzung der dadurch entstehenden Kosten und des damit verbundenen Personalaufwands quantifiziert werden.

4. Empfehlung zum Umweltzeichen Blauer Engel

  • Der Berater gibt unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse eine qualifizierte Empfehlung ab, ob sich das Rechenzentrum für eine Kennzeichnung mit dem Blauen Engel eignet oder nicht. Die Empfehlung ist zu begründen.

Hinweis: Die Empfehlung des Rechenzentrumsberaters ersetzt keinen formalen Antrag zur Kennzeichnung mit dem Umweltzeichen bei der Zeichenvergabestelle und aus ihr kann kein Anspruch abgeleitet werden, dass die geprüften Kriterien einer Prüfung durch einen externen Auditor standhalten. Vielmehr dient die Empfehlung als qualifizierter Hinweis, dass ein Rechenzentrum grundsätzlich geeignet oder zum Zeitpunkt der Beratung ungeeignet ist, mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet zu werden.

5. Projektspezifische Beratungsthemen

  • Der Rechenzentrumsberater stellt stichwortartig dar, zu welchen Themen er den Rechenzentrumsbetreiber beraten hat (z.B. Energiemonitoring, Kälteanlagen, Abwärme) und welche Empfehlungen oder Handlungen daraus abgeleitet wurden.

6. Durchgeführte Schulungen oder Workshops

  • Der Rechenzentrumsberater nennt die Termine, Themen und Teilnehmerzahlen der von ihm für den Rechenzentrumsbetreiber durchgeführten Schulungen oder Workshops.
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