Antragsverfahren

Antragsverfahren Beratungsförderung Blauer Engel Rechenzentren

  • Antragsberechtigt sind Betreiber von Rechenzentren, sowohl privatwirtschaftliche Unternehmen als auch öffentliche Institutionen.
  • Der Antragsteller muss zusammen mit dem Förderantrag ein Angebot eines zugelassenen Rechenzentrumsberaters auf Grundlage der Leistungsbeschreibung RZ-Beratung vorlegen, in dem die entstehenden Kosten sowie die angebotenen Leistungen dargestellt werden.
  • Folgende Dokumente sind zur Antragstellung vorzulegen:
    • Förderantrag (Formular),
    • Angebot eines zugelassenen Rechenzentrumsberaters.
  • Der Antrag auf die Beratungsförderung muss spätestens bis zum 31.03.2024 beim Öko-Institut e.V. erfolgen.
  • Die Beratung darf frühestens mit der Bewilligung der Förderung beginnen und muss spätestens 12 Monate nach der Bewilligung, spätestens jedoch bis zum 30.06.2024, erbracht und durch die Vorlage eines Beratungsberichts dokumentiert werden. Beratungen, die vorzeitig abgebrochen werden oder die innerhalb des genannten Zeitraums keinen Beratungsbericht vorlegen, haben keinen Anspruch auf Förderung.
  • Liegt für das Rechenzentrum spätestens 3 Monaten nach Vorlage des Beratungsberichts bei der RAL gGmbH ein Antrag für die Zertifizierung mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 228) vor, so erhält der Berater bei erfolgreicher Kennzeichnung eine weitere Förderung.
  • Die Förderung wird in zwei Tranchen ausbezahlt (Beträge inklusive ggf. fälliger Umsatzsteuer):
    • Förderung der Beratung entsprechend dem Förderantrag (maximal 10.000 Euro pro Rechenzentrum) nach Vorlage einer Rechnung zusammen mit dem Beratungsbericht und dessen erfolgreiche Prüfung durch das Öko-Institut e.V. und
    • Förderung der erfolgreichen Kennzeichnung mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (pauschal 5.000 Euro pro Rechenzentrum) nach Vorlage einer Rechnung zusammen mit der Vergabeurkunde.
  • Die insgesamt für das Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Sobald alle verfügbaren Mittel zugesagt wurden, können deshalb keine weiteren Förderzusagen mehr erfolgen.
  • Die Antragstellung und Rechnungsstellung der Förderung erfolgen über nachfolgende Adresse oder alternativ elektronisch per E-Mail:

Öko-Institut e.V.
Beratungsförderung Blauer Engel Rechenzentren
Bereich Produkte und Stoffströme
Postfach 17 71
D-79017 Freiburg

Ansprechpartner: Jens Gröger, Öko-Institut e.V.
Tel.: 030-405085-378
E-Mailadresse: rz-beratung@oeko.de

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